Praxis Archive - Seite 11 von 18 - Skipper Bootshandel

Gas an Bord entdecken

Gas an Bord

Eine ordnungsgemäß installierte und regelmäßig gewartete Gasanlage ist in der Tat eine einfache, sichere und saubere Sache. Hahn auf, Zündung an und schon steht die Energie für den Herd, die Heizung oder den Warmwasserbereiter zur Verfügung - und das auch noch annähernd geruchsfrei. Denn das in Flaschen verfügbare Gasgemisch ist eigentlich geruchsneutral, wird aber von den Herstellern odoriert, also für unseren Geruchssinn kenntlich gemacht. Damit die Anwendung einer Gasanlage auch so einfach wie eingangs beschrieben ist, müssen einige Voraussetzungen geschaffen werden. Das beginnt mit dem ordnungsgemäßen Einbau der Gasanlage, den verwendeten Materialien und natürlich den Verbrauchsgeräten, die obendrein auch noch ihre Bestimmung gemäß benutzt werden sollten. Heizen mit dem Herd ist nicht nur ineffektiv, es birgt auch reichlich Gefahren. Die gleichen Kriterien gelten aber auch für die gerne als Alternative zum Gas propagierten, mit Spiritus betriebenen Geräte. Auch hier sorgt nur ein einwandfreier Zustand und die ordnungsgemäße Anwendung für Sicherheit. Letztendlich ist es nämlich egal, ob Ihnen ein Liter Gas oder ein Liter Spiritus in die Bilge läuft. Im Falle einer Zündung dieses Gemischs im geschlossenen Raum wird die Wirkung annähernd die Gleiche sein.

Sonnenschutz an Bord

Wassersportler sind der Sonne in besonderem Maß ausgesetzt. Denn die Kraft der Sonne ist auf dem Wasser fast doppelt so intensiv ist wie an Land. Nicht nur die Reflexion der Wasseroberfläche sorgt für eine stärkere Strahlung. Helle Decksaufbauten reflektieren ebenfalls. Auch wer sich im Wasser aufhält benötigt einen Sonnenschutz. Denn rund 40 Prozent des UV-Lichts dringen bis zu 50 Zentimeter unter die Wasseroberfläche. Daher ist ein guter Sonnenschutz für alle Wassersportler besonders wichtig. In Maßen genossen tut uns die Sonne gut und ist sogar gesund. UV-Strahlen regen die Vitamin D-Produktion im Körper an, das zusammen mit Kalzium die Knochen stärkt. Und das Sonnenlicht sorgt dafür, dass Glückshormone im Körper ausgeschüttet werden. Doch Sonnenanbeter sollten auch die Gefahren kennen. Sonnenallergie, Mallorca-Akne, Sonnenbrand, Sonnenstich und nicht zuletzt Hautkrebs sind die häufigsten Folgen, die die Sonne verursachen kann. Vieles ist jedoch vermeidbar, wenn man sich richtig verhält. „Besonders wichtig ist es, die Haut nach einem langen Winter vorsichtig an die Sonne zu gewöhnen“, erklärt Professor Eggert Stockfleth, Leiter des Hauttumorzentrums der Berliner Charité. Deswegen sollte die Saison mit einem höheren Lichtschutzfaktor begonnen werden. Nach einer Woche kann dieser dann reduziert werden. Um den Eigenschutz der Haut zu aktivieren, sollte man sich anfangs nur kurz in der Sonne aufhalten und dann langsam ausdehnen. „Während der Mittagszeit, wenn die Kraft der Sonne am größten ist, ist ein Schattenplatz immer vorzuziehen“, so Professor Stockfleth.

Bordfahrräder im Praxistest

Viele Motorbootfahrer haben ein kleines Klappfahrrad an Bord verstaut, mit dem sich der Hafen und die nähere Umgebung erkunden lässt. Die Palette reicht dabei von sehr einfachen Drahteseln für unter 100 € bis hin zu Luxusrädern für 2000 €, die einem richtigen Straßenfahrrad mit allem Komfort ziemlich nahe kommen. In vielen Yachthäfen werden zwar Fahrräder zum Verleih angeboten, doch etwas Eigenes ist immer noch das Beste. Der Skipper sollte vor dem Kauf überlegen, für welche Zwecke er den fahrbaren Untersatz benötigt oder nutzen möchte. Wird damit nur der Weg zum Hafenmeister erledigt, kann es sicherlich etwas Einfacheres sein. Wer aber längere Radtouren unternehmen möchte, sollte etwas mehr Geld investieren. Nicht nur aus Gründen des Komforts sondern auch wegen der Sicherheit. Wir haben neben der Alltagstauglichkeit der Klappräder Kriterien wie Fahrkomfort, Falteigenschaft, Handhabung, Transporteigenschaften sowie Preis verglichen. Getestet wurde die Modelle Birdy City Premium, F&F 20 Stahl, Giant Halfway 7, Mobiky Genius, AWN Alu-Fahrrad 20“, Brompton M6RD und das Dahon Ciao.

Bootsurlaub im Ausland – Ausrüstungspflicht

Über Einreisebestimmungen, Hafenordnungen, nautische Besonderheiten und Verkehrsregeln für 16 Auslandsreviere haben wir in Skipper 04/09 berichtet. In dieser Ausgabe sind die geltenden Ausrüstungsvorgaben von 14 europäischen Ländern zusammengefasst worden, die von Deutschland aus mit dem Trailer oder auf eigenem Kiel erreichbar sind. Natürlich gibt es auch in Deutschland eine Ausrüstungspflicht für Sportboote. Dies ist jedoch ein sehr komplexes Thema, das nicht nur unter dem Aspekt der Binnenschifffahrtsstraßenordnung (BinSchStrO) und Seeschifffahrtsstraßenordnung (SeeSchStrO) sowie der Kollisionsverhütungsregeln (KVR) zu sehen ist, sondern seit 2005 auch unter Berücksichtigung der Regeln nach SOLAS (Safety of Life at Sea), einem internationalen Abkommen zum Schutz des menschlichen Lebens auf See. Daher befasst sich dieser Artikel ausschließlich mit den geltenden Vorschriften im Ausland. Ausnahmen sind Griechenland und Österreich. Dort besteht keine gesetzlich vorgeschriebene Ausrüstungspflicht für Sportboote. Dennoch sollte jeder Skipper im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht eine auf die Bootsgröße und das Revier abgestimmte Sicherheitsausrüstung an Bord haben. Die empfohlene Mindestausrüstung für Sportboote sieht vor: eine ohnmachtsichere Rettungsweste pro Crewmitglied, eine schwimmfähige Rettungsleine, ein Rettungsring oder Rettungskragen, zwei Feuerlöscher der Brandklasse ABC entsprechend DIN 14406, Handlenzpumpe oder Ösfass und Pütz, eine Erste-Hilfe-Ausrüstung, eine leistungsstarke Taschenlampe, eine UKW-Funkanlage sowie eine rote Flagge (60 x 60 cm) zur Kennzeichnung bei Manövrierunfähigkeit. Zusätzlich empfohlen werden mindestens vier Festmacherleinen, eine Wurfleine, eine Schleppleine, eine Gasdruckfanfare, ein Kappmesser, ein Anker mit langer Leine, ein Radar-Reflektor, ein Hilfspaddel oder Riemen, ein Bootshaken sowie Werkzeug. Ebenfalls an Bord gehören Navigationsbesteck, ein Magnetkompass, zusätzlich ein Peilkompass, ein einfaches GPS-Gerät, ein Fernglas sowie Log und Echolot. Des Weiteren sollte jeder Skipper aktuelles Kartenmaterial für das Urlaubsrevier und ggf. ein Leuchtfeuerverzeichnis und eine Gezeitentafel dabei haben.

Bootsurlaub im Ausland – geltende Vorschriften

Für jedes Land gelten andere Einreisebestimmungen, Ausrüstungsvorschriften, Hafenordnungen, nautische Besonderheiten oder Verkehrsregeln. Alle Richtlinien der hier genannten Länder aufzulisten würde bei Weitem den Rahmen sprengen, daher haben wir uns auf wesentliche Informationen für Wassersportler beschränkt. Eine Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit können wir nicht übernehmen. Ausführliche Auskünfte zu gesetzlichen Bestimmungen, Sicherheitsausrüstung, Lichterführung oder Fahr- und Ausweichregeln sowie Infos zu Versicherungen, Wetterberichten, Seekarten oder nautischer Literatur finden Bootsfahrer unter http://www.adac.de/sportschifffahrt. Als größter Wassersportverein Europas ist die ADAC-Sportschifffahrt kompetenter Ansprechpartner bei allen Fragen rund um den Wassersport. Landesspezifische Bestimmungen sind auch im neuen ADAC-Marinaführer zusammengefasst.

Trickkiste 3

Die folgenden Praxistipps für Bootsfahrer, die wir Ihnen hier vorstellen möchten, stammen aus dem Buch Klaus Bartels „Seglers Trickkiste - Teil 3“, das 2006 im Verlag Mediamaritim erschienen und im Buchhandel unter ISBN 3–9340919– 03 erhältlich. Auch Band 1 und 2 der Trickkiste sollten in keinem Bücherschapp fehlen, denn auch diese beiden Ratgeber enthalten eine Sammlung von wertvollen Ideen, die Skippern in vielen Praxisjahren eingefallen sind. Wer also von den Erfahrungen anderer Wassersportler profitieren möchte, dem seien diese Bücher wärmstens empfohlen. Damit zum Beispiel das Notebook bei Seegang nicht vom Navigationstisch rutschen kann, mühen sich viele Skipper mit rutschfesten Unterlagen ab oder basteln sich eine Befestigungsmöglichkeit mit Schrauben oder Zwingen. Viel einfacher ist es, den aufgeklappten Laptop mit einem Gummistopp zu sichern.

Yachtfinanzierung – Teil 3

Während die Franzosen den Grad der Mehrwertsteuerersparnis von der CE-Kategorie abhängig machen, legt der italienische Fiskus dieser allein die Bootslänge zu Grunde. Maximal können 70 % der fälligen Steuer eingespart werden. Angesichts eines Satzes von 20 % kommt da schnell einiges zusammen. Die Laufzeiten variieren je nach eingeschaltetem Kreditinstitut zwischen vier und zwölf Jahren, wobei die Anzahlung zwischen 25 und 50 % des Kaufpreises inklusive der Mehrwertsteuer liegen kann. Das italienische Leasingmodell ist von der Grundausrichtung ein Ope‧rate-Leasing. Häufig angewandte spezielle Klauseln in den Verträgen machen es aber zu einem typischen Finance-Leasing, insbesondere die Gestaltung des Restwertes. Wird dieser Wert auf ein Prozent des Kaufpreises angesetzt, handelt es sich um ein Finance-Leasing. Dieser Vertragstyp ist in der Vergangenheit am häufigsten angewandt worden.

Yachtfinanzierung – Teil 2

Das Grundprinzip des Leasings wurde im ersten Teil (siehe Skipper 01/09) bereits erläutert. Anders als beim Kauf oder der klassischen Finanzierung zahlt man hier nur für die Nutzung des Bootes oder der Yacht. Auch die Mehrwertsteuer wird nicht in vollem Umfang fällig, sondern man zahlt nur den gesetzlichen Satz auf die jeweilige Rate. Unsere westlichen Nachbarn differenzieren dabei noch wesentlich detaillierter als hierzulande. Der jeweils fällige Mehrwertsteuersatz ist nämlich abhängig von der Seetüchtigkeit und Größe des Leasingobjektes. Diese steuerlichen Vorteile werden 2012 EU-weit auslaufen, es besteht aber Bestandsschutz für dann bereits abgeschlossene Verträge. Außerdem muss auch die Steuerbehörde des Landes des Leasingnehmers den Vertrag als Leasingvertrag akzeptieren. Eine Verheimlichung kann als Verdachtsmoment der Steuerhinterziehung angesehen werden.

Diebstahl-Prävention

Bootsdiebstahl ist längst zu einem ernst zu nehmenden Problem in Europa, aber auch weltweit geworden. Der volkswirtschaftliche Schaden, der jährlich allein in den EU-Ländern durch Diebstahl von Booten und Zubehör entsteht, beträgt mehr 130 Millionen Euro. Das ist die Summe, die die Versicherungswirtschaft errechnet hat und die an die Kunden weiter gegeben wird. Nicht berechnet sind die vielen Boote, Motoren und Trailer, für die kein Versicherungsschutz besteht. Statistiken der Jahre 2003 bis 2007 belegen, dass die Zahl der Diebstähle auf Bundesebene leider relativ konstant ist. So wurden etwa im Jahr 2003 bundesweit 382 Boote und 1081 Motoren entwendet, im Jahr 2007 waren es 348 Boote und 1058 Motoren. Spitzenreiter der Diebstahlstatistik sind nach wie vor die Länder Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Nordrhein-Westfalen während Sachsen, Thüringen und das Saarland die Schlusslichter bilden. Wurden früher eher Dinge gestohlen, die man „wegtragen“ konnte, sind heute organisierte Banden am Werk, die auch vor schweren Motoren und Massenklau nicht Halt machen. Diebstahl kann man zwar nicht verhindern, aber man kann ihn zumindest erschweren - wir sagen Ihnen wie.

Yachtfinanzierung – Teil 1

Anders als beim Kauf eines neuen Pkw, der bei Bedarf von jeder Hausbank getragen wird, gestaltet sich die Finanzierung eines Bootskaufs mit Hilfe eines Kreditinstituts meist recht zäh und schwierig. Beim Pkw-Geschäft reicht der Bank in der Regel der Fahrzeugbrief als Sicherheit und wird im Tresor gelagert, bis der Kredit abgezahlt ist. Bei Booten gibt es kein vergleichbares amtliches Dokument. Eine WSA-Zulassung, der Internationale Bootsschein (IBS) vom ADAC oder den Wassersportverbänden und selbst das vom BSH ausgestellte Flaggenzertifikat dienen zwar national wie international als Eigentumsnachweis, doch durch Banken beleihbar sind diese Dokumente alle nicht. Wenn man also mit seiner Hausbank eine Bootsfinanzierung durchführen möchte, wird diese die Bonität des Kunden ihrer Entscheidung zugrunde legen. Anders arbeiten da die spezialisierten Yachtfinanzierer. Sie bieten ganz unterschiedliche Finanzierungsmodelle an und akzeptieren in der Regel auch das Objekt der maritimen Begierde als Sicherheit.