Yachtfinanzierung – Teil 2

Das Grundprinzip des Leasings wurde im ersten Teil (siehe Skipper 01/09) bereits erläutert. Anders als beim Kauf oder der klassischen Finanzierung zahlt man hier nur für die Nutzung des Bootes oder der Yacht. Auch die Mehrwertsteuer wird nicht in vollem Umfang fällig, sondern man zahlt nur den gesetzlichen Satz auf die jeweilige Rate. Unsere westlichen Nachbarn differenzieren dabei noch wesentlich detaillierter als hierzulande. Der jeweils fällige Mehrwertsteuersatz ist nämlich abhängig von der Seetüchtigkeit und Größe des Leasingobjektes. Diese steuerlichen Vorteile werden 2012 EU-weit auslaufen, es besteht aber Bestandsschutz für dann bereits abgeschlossene Verträge. Außerdem muss auch die Steuerbehörde des Landes des Leasingnehmers den Vertrag als Leasingvertrag akzeptieren. Eine Verheimlichung kann als Verdachtsmoment der Steuerhinterziehung angesehen werden.

Den ganzen Praxisbericht lesen Sie in Skipper 02/2009

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