Bootsurlaub im Ausland – Ausrüstungspflicht

Über Einreisebestimmungen, Hafenordnungen, nautische Besonderheiten und Verkehrsregeln für 16 Auslandsreviere haben wir in Skipper 04/09 berichtet. In dieser Ausgabe sind die geltenden Ausrüstungsvorgaben von 14 europäischen Ländern zusammengefasst worden, die von Deutschland aus mit dem Trailer oder auf eigenem Kiel erreichbar sind. Natürlich gibt es auch in Deutschland eine Ausrüstungspflicht für Sportboote. Dies ist jedoch ein sehr komplexes Thema, das nicht nur unter dem Aspekt der Binnenschifffahrtsstraßenordnung (BinSchStrO) und Seeschifffahrtsstraßenordnung (SeeSchStrO) sowie der Kollisionsverhütungsregeln (KVR) zu sehen ist, sondern seit 2005 auch unter Berücksichtigung der Regeln nach SOLAS (Safety of Life at Sea), einem internationalen Abkommen zum Schutz des menschlichen Lebens auf See. Daher befasst sich dieser Artikel ausschließlich mit den geltenden Vorschriften im Ausland. Ausnahmen sind Griechenland und Österreich. Dort besteht keine gesetzlich vorgeschriebene Ausrüstungspflicht für Sportboote. Dennoch sollte jeder Skipper im Rahmen seiner Sorgfaltspflicht eine auf die Bootsgröße und das Revier abgestimmte Sicherheitsausrüstung an Bord haben. Die empfohlene Mindestausrüstung für Sportboote sieht vor: eine ohnmachtsichere Rettungsweste pro Crewmitglied, eine schwimmfähige Rettungsleine, ein Rettungsring oder Rettungskragen, zwei Feuerlöscher der Brandklasse ABC entsprechend DIN 14406, Handlenzpumpe oder Ösfass und Pütz, eine Erste-Hilfe-Ausrüstung, eine leistungsstarke Taschenlampe, eine UKW-Funkanlage sowie eine rote Flagge (60 x 60 cm) zur Kennzeichnung bei Manövrierunfähigkeit. Zusätzlich empfohlen werden mindestens vier Festmacherleinen, eine Wurfleine, eine Schleppleine, eine Gasdruckfanfare, ein Kappmesser, ein Anker mit langer Leine, ein Radar-Reflektor, ein Hilfspaddel oder Riemen, ein Bootshaken sowie Werkzeug. Ebenfalls an Bord gehören Navigationsbesteck, ein Magnetkompass, zusätzlich ein Peilkompass, ein einfaches GPS-Gerät, ein Fernglas sowie Log und Echolot. Des Weiteren sollte jeder Skipper aktuelles Kartenmaterial für das Urlaubsrevier und ggf. ein Leuchtfeuerverzeichnis und eine Gezeitentafel dabei haben.

Den ganzen Praxisbericht lesen Sie in Skipper 05/2009

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