Sportküstenschifferschein

Die Ausbildung für den Sportbootführerschein See (SBF) erstreckt sich auf die Seeschifffahrtsstraßen und auf den 3 Seemeilen-Bereich. Außerhalb dieser drei-Meilen-Zone ist nach geltendem Recht dennoch kein weiterer Führerschein erforderlich. Alle höherwertigen Qualifikationen wie der Sportküstenschifferschein (SKS), der Sportseeführerschein (SSS) und der Sporthochseeschifferschein (SHS) sind amtliche Scheine, die freiwillig und nicht vorgeschrieben sind. Mit einigem bösen Willen könnte man jedoch einem Skipper, der „nur“ den SBF See besitzt, nach einem Unfall außerhalb der drei-Meilen-Zone den Vorwurf machen, dass er für diese Fahrt nicht ausreichend qualifiziert gewesen sei. Mal abgesehen von diesen juristischen Fragen, haben viele Skipper den berechtigten Wunsch, ihr Hobby mit möglichst guten Kenntnissen auszuüben. Und da man auch für sein freiwilliges Lernen gerne ein sichtbares Erfolgserlebnis haben möchte, läge es nahe, einen solchen höherwertigen Bootsführerschein zu erwerben. Mit der Einführung des Sportseeschifferscheines (für den Bereich bis 30 Seemeilen vor der Küste) bzw. des Sporthochseeschifferscheins (für die weltweite Fahrt) im Januar 1994 wurden erstmals freiwillige amtliche Führerscheine angeboten, deren Anforderung über die des Sportbootführerscheins See hinausgehen.

Den ganzen Praxisbericht lesen Sie in Skipper 09/2006

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