Funk an Bord: Der heiße Draht

Ist ein Funkgerät an Bord sinnvoll oder nicht? Welche Vorteile bietet uns der Schifffahrtsfunk? Wer sollte ein Funkgerät an Bord haben und welche Voraussetzungen sind dafür nötig? Muss man vor den Prüfungen zu den Sprechfunkzeugnissen Angst haben? Diesen und anderen Fragen rund um das Thema Funk an Bord sind wir einmal nachgegangen…

Eine auf den ersten Blick schier unübersichtliche Wust an Gesetzen, Verordnungen, Bestimmungen und Merkblättern macht das Thema Bordfunk unter Skippern immer wieder zum Gesprächsthema. Jedoch wird die Suppe nicht so heiß gegessen wie sie gekocht wird. Sportbootbesitzer, die ihre Freizeitboote mit Funk ausstatten möchten, können das in der Regel problemlos tun, wenn sie die dafür erforderlichen gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen. Den rechtliche Rahmen zum UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI) regeln die »Binnenschifffahrt-Sprechfunkverordnung« (BinSchSprFunkV) sowie die »Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung« (BinSchStrO). Der Rahmen für den mobilen Seefunkdienst ist wiederum in der »Schiffssicherheitsverordnung« (SchSV) geregelt.

Doch zunächst wollen wir der Frage nachgehen, ob Funk an Bord sinnvoll ist oder nicht? Britt Schulze-Sandow (58) von der Yachtschule Schulze-Sandow (www.maritime-radiosignale.de) erklärt: »Funk an Bord kann Leben retten und uns in Notfällen helfen, wenn kein Telefon mehr zur Verfügung steht. Doch auch um die Leichtigkeit des Schiffsverkehrs zu gewährleisten, ist Bordfunk eine wichtige Ausrüstungsergänzung. So können wir den  Schleusenfunk nutzen, um uns vor Schleusen über Funk anzumelden. Vor jeder Schleuse weisen uns Gebotszeichen darauf hin, Sprechfunk über einen angegebenen Kanal zu benutzen. So kündigen wir uns seemännisch rechtzeitig beim Schleusenpersonal an und Schleusenwärter halten in der Regel viel von dieser Art der Anmeldung.

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Text & Fotos: Rex Schober