Bootsurlaub im Ausland – geltende Vorschriften

Für jedes Land gelten andere Einreisebestimmungen, Ausrüstungsvorschriften, Hafenordnungen, nautische Besonderheiten oder Verkehrsregeln. Alle Richtlinien der hier genannten Länder aufzulisten würde bei Weitem den Rahmen sprengen, daher haben wir uns auf wesentliche Informationen für Wassersportler beschränkt. Eine Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit können wir nicht übernehmen. Ausführliche Auskünfte zu gesetzlichen Bestimmungen, Sicherheitsausrüstung, Lichterführung oder Fahr- und Ausweichregeln sowie Infos zu Versicherungen, Wetterberichten, Seekarten oder nautischer Literatur finden Bootsfahrer unter http://www.adac.de/sportschifffahrt. Als größter Wassersportverein Europas ist die ADAC-Sportschifffahrt kompetenter Ansprechpartner bei allen Fragen rund um den Wassersport. Landesspezifische Bestimmungen sind auch im neuen ADAC-Marinaführer zusammengefasst.

Belgien

Für das Befahren der belgischen Binnenwasserstraßen müssen einige Besonderheiten beachtet werden. Die jüngste nationale Regelung betrifft die Ausrüstungspflicht für Boote mit mehr als 7 m Länge. Diese müssen seit dem 1. Januar 2009 gleich mit zwei ATIS-fähigen UKW-Funkgeräten ausgerüstet sein. Eines davon darf ein Handfunkgerät sein, dessen Betrieb aber in Deutschland nicht erlaubt ist.

Den ganzen Praxisbericht lesen Sie in Skipper 04/2009

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