Brandstiftung

Von einer „verworrenen Motivlage“ sprach der Richter, eindeutig war hingegen das Resultat: Zwei Sportboote im Plochinger Neckarhafen waren am 31. Oktober 2010 komplett ausgebrannt, ein Schlauchboot zerstört, weitere Boote wurden beschädigt. Auf das Feuer folgte eine Anklage wegen Brandstiftung und Betruges. Der Täter war geständig und kam mit dem Urteil vom 1. Juli 2011 – anders als die Yachten und das Schlauchboot – relativ glimpflich davon. Ein Hobbykapitän der besonderen Art hatte am 31. Oktober 2010 um 5 Uhr morgens sein im Hafen auf einem Trailer abgestelltes Boot mit Benzin übergossen und angezündet. Eine „riesige Flamme und riesige Hitze“ hätte es daraufhin auf der Beneteau Flyer 650 Cabin gegeben, so der Brandstifter vor Gericht. Die Feuerwehr war mit vier Fahrzeugen und 28 Mann vor Ort. Die Feuerwehrmänner konnten aber nicht verhindern, dass das Feuer sich ausbreitete. Nur einen Meter neben dem Trailer hatte ein Clubkamerad sein Boot, eine Bayliner Cierra 2355, auf einem Trailer geparkt. Diese ging ebenfalls in Flammen auf. Er hätte billigend in Kauf genommen, dass auch andere Boote beschädigt würden, warf Richter Matthias Rummel dem Angeklagten vor. Tatsächlich lernt man beim Sportbootführerschein nicht, dass man sich auch beim Manöver des Brandstiftens von anderen Schiffen gut klarhalten müsse. 80 000 € hatte das vorsätzlich gelegte Feuerchen insgesamt gekostet. Höchst ungewöhnlich an der Aktion allerdings ist: Der 29-jährige Brandstifter hatte bereits vor der Gerichtsverhandlung seinen Clubkameraden ihre Verluste ersetzt. Sieben Zeugen bestätigten vor Gericht, dass sie ihre geltend gemachten Summen bereits erhalten hatten. Woraufhin der Richter entschied, dass der Täter seinerseits ein „auf Bewährung“ zur 18-monatigen Haftstrafe erhalten solle, dazu allerdings noch 120 Stunden Sozialarbeit.
Offenbar hatte der 29-jährige kein Lust mehr auf Bootstouren auf dem Neckar mit seiner Flyer 650 Cabin, dafür aber enorme Gelüste auf die Versicherungssumme in Höhe von 38 000 €. Bei einem Verkauf des Bootes hätte er nur etwa 25 000 € erwarten können, erklärte er später vor dem Amtsgericht Esslingen. Anders als die Tat vermuten lässt, lebte der Brandstifter anscheinend in geordneten finanziellen Verhältnissen, sonst wären die Geschädigten wahrscheinlich leer ausgegangen. Die Brandstiftung sei eine Kurzschlusshandlung gewesen, erklärte der Täter vor Gericht. Brandschäden durch Kurzschlüsse werden tatsächlich von einer Kaskoversicherung reguliert, Kurzschlusshandlungen hingegen nicht. In seinem Club sei er beliebt gewesen. Auch auf Landesebene hatte er sich für den Wassersport eingesetzt. Bis zu dieser Brandstiftung war er im Yachtclub Plochingen als Jugendwart tätig.