Neue Wegebrücke Stolzenhagen frei gegeben

Am 11. Juni 2010 hat das Wasserstraßen-Neubauamt Berlin die neue Wegebrücke Stolzenhagen fristgerecht an das Wasser- und Schifffahrtsamt Eberswalde übergeben. Die Brücke Stolzenhagen überführt einen Weg der Gemeinde Lunow-Stolzenhagen über die Hohensaaten-Friedrichsthaler-Wasserstraße bei HOW km 102,27 (östlich von Angermünde). Die im Eigentum der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes stehende Wegebrücke dient zum einen der Unterhaltung der Wasserstraße und der Hochwasserschutzanlagen des Landesumweltamtes, ermöglicht aber auch dem Katastrophenschutz die Zufahrt zum Deich sowie den Landwirten die Zufahrt zu ihren Flächen im Lunow-Stolper Polder. Außerdem wird die Brücke gerne von Radfahrern und Fußgängern als Zufahrt zum Oder-Neiße-Radweg auf dem Deich genutzt. Die alte Stahlfachwerkbrücke wurde 1910 errichtet. Ihr baulicher Zustand war so schlecht, dass ihre Tragfähigkeit im Jahr 2004 auf 3 t Traglast herabgesetzt werden musste. Seitdem war die Brücke für den Nutzfahrzeugverkehr gesperrt. Der dem Verkehr übergebene Ersatzneubau erfolgt lagegleich am Standort der alten Brücke. Die alte Brücke war noch auf Nutzlasten wie „Dampfwalze und dichtes Menschengedränge“ bemessen und konnte u. a. deshalb nicht mehr in einen bauaufsichtlich genehmigungsfähigen Zustand versetzt werden. Daher realisierte die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes den Neubau nun mit einer modernen Stabbogenbrücke. Diese Brückenkonstruktion ermöglichte auch den weitgehenden Beibehalt der Wegerampen zur Brücke, so dass Eingriffe in Natur und Landschaft sowie in Grundstücke Privater auf ein Minimum reduziert werden konnten. Die Durchfahrtshöhe der alten Brücke genügte bereits den langfristig vorgegebenen Zielen für den Ausbau der Havel-Oder-Wasserstraße zur Wasserstraßenklasse V (5,25 m Brückendurch-fahrtshöhe), so dass kein Ausbau der Brückenanlage erforderlich wurde. Die lichte Weite der Brücke vergrößert sich allerdings auf 52,45 m, da die neuen Widerlager hinter den heute vorhandenen errichtet wurden. Durch die Aufweitung des Gefahrenlichtraumprofils unter der Brücke kann für das neue Bauwerk auch der heute erforderliche Nachweis gegen die Einwirkung einer Schiffsanfahrung geführt werden.  Die neue Wegebrücke verfügt wieder über nur eine Fahrbahn und kann von Fahrzeugen bis 12 t Nutzlast genutzt werden. Für landwirtschaftliche Nutzfahrzeuge können im Einzelfall und auf Antrag höhere Nutzlasten bis zu 25 t zugelassen werden. Die Bauzeit für die neue Wegebrücke lag bei 14 Monten, die Baukosten in Höhe von rd. 1,9 Mio. € wurden durch den Bund finanziert.