Hausboot-Urlaub ohne Bootsführerschein

Mit der sogenannten »Charterbescheinigung« kann man auch ohne amtlichen Bootsführerschein auf vielen deutschen Binnengewässern zum Freizeitkapitän werden. Wir erklären den Weg zum führerscheinfreien Charterurlaub …

Seitdem auf vielen deutschen Binnengewässern Kajütboote, Haus- und Pontonboote ohne amtlichen Sportbootführerschein, dafür aber mit einem Charterschein gefahren werden dürfen, bieten immer mehr Charterunternehmen große und komfortable Motorboote für Urlaubs- und Freizeitkapitäne und deren Familien an. Was im Jahre 2000 mit einem Modellversuch des damaligen Bundesministeriums für Verkehr begann, ist im heutigen Wassertourismus längst zu einer festen Größe geworden. Die bekanntesten zusammenhängenden Charterschein-Reviere sind die Märkischen Gewässer um Berlin sowie die Müritz und die Mecklenburgische Seenplatte. Aber auch auf der Saale, der Mosel und der Lahn gibt es Flussabschnitte, die mit einem Charterschein bereist werden können. Die rechtlichen Bedingungen zum Erlangen einer Charterbescheinigung sind in der Binnenschifffahrt-Sportbootvermietungsverordnung (BinSch-SportbootVermV) der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes festgelegt. Informationen finden Sie im Internet unter www.wsv.de

Die vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Voraussetzungen für eine Charterbescheinigung sind einfach – die Charterfirmen müssen ihre Kunden in mindestens drei Stunden theoretisch und praktisch in die Handhabung des betreffenden Bootes einweisen. An Bord der bis zu 15 Meter langen Boote sind maximal zwölf Personen erlaubt. Eine Höchstgeschwindigkeit von 12 km/h beziehungsweise 6,5 Knoten darf nicht überschritten werden. Das sind die Eckdaten, die von den Charterfirmen eingehalten werden müssen. Für die Charter-Kunden ist es noch einfacher. Man muss mindestens 18 Jahre alt und im Besitz eines Pkw-Führerscheins sein.

Das Thema »Festmachen« gehört zum praktischen Teil

 

Zwar erlaubt der Gesetzgeber die Vermietung von Sportbooten mit Antriebsmaschinen bereits an Jugendliche mit vollendetem 16. Lebensjahr, doch viele deutsche Hausboot-Vercharterer  verlangen ein Mindestalter von 18 Jahren, was im Umgang mit teuren und großen Charteryachten zu akzeptieren ist. Eine Charterbescheinigung zu bekommen ist so unkompliziert und einfach wie das Bootfahren selbst. Niemandem muss davor bange sein. An einer Chartereinweisung hingegen, die Voraussetzung für die Anmietung ist, müssen auch Inhaber eines Bootsführerscheins teilnehmen. Vor Gott und den Charterbedingungen sind also alle Menschen gleich!

SKIPPER Bootshandel wollte wissen, wie der praktische Weg zum Charterschein aussieht und hat bei der Firma Max Yachtcharter, www.max-yachtcharter.de, in der Marina Wolfsbruch bei Kleinzerlang am nördlichsten Zipfel Brandenburgs eingecheckt. Von hier starten jede Woche große Charterboote verschiedener Charteranbieter in die Mecklenburgische Seenplatte, die  Rheinsberger Gewässer und zur Müritz…

Den kompletten Artikel lesen Sie in SKIPPER Bootshandel 07/2020!
Text & Fotos: Rex Schober