Pyrotechnik: Rechtliche Grundlagen sowie Praxistipps

Gerade in der dunklen und kalten Jahreszeit können Seenotunfälle schnell tragisch enden. Eine sichere Alarmierung ist die Grundlage für eine erfolgreiche Rettung. Pyrotechnische Seenotsignalmittel können dabei helfen.

Gerade in der dunklen und kalten Jahreszeit kommt es darauf an, im Seenotfall schnell auf sich aufmerksam zu machen, um eine Rettungskette in Gang zu setzen. Ich muss ehrlich zugeben, dass ich mich im Zeitalter der Elektronik überwiegend auf meine elektronischen Helfer verlassen würde, wenn es im Notfall um die Alarmierung von Rettungskräften gehen würde. Fällt aber zum Beispiel in Folge eines massiven Wassereinbruchs die komplette Bordelektronik aus, ist guter Rat teuer.

Batteriebetriebene Funkgeräte oder Telefone könnten ersatzweise eingesetzt werden. Eine weitere Möglichkeit, andere Verkehrsteilnehmer oder Personen an Land von einem Seenotfall in Kenntnis zu setzen, ist der Einsatz von weit sichtbaren Licht- oder Rauchsignalen, die unmissverständlich auf eine akute Gefahrenlage hinweisen und dabei gleichzeitig Auskunft über die Position des Havaristen vermitteln. Rote und orangene Rauch- oder Leuchtsignale sind immer ein eindeutiger Hinweis auf eine akute Notlage und dürfen daher auch nur in diesen Situationen eingesetzt werden. Daher sollten diese zur Grundausstattung auf jedem Boot gehören, das auf großen Binnengewässern oder dem Meer unterwegs ist. In diesem Artikel erhalten Sie neben einem Überblick zu den rechtlichen Grundlagen praktische Tipps zur Anwendung von verschiedenen pyrotechnischen Seenotsignalmitteln sowie Hinweise zu deren sicherer Lagerung und fachgerechten Entsorgung. Berücksichtigung finden dabei Handfackeln, Rauchsignale, Signalgeber sowie Signalraketen.

Rauchsignale erleichtern besonders bei der Rettung aus der Luft die Ortung des Havaristen.

 

Rechtliches

Da die hier vorgestellten Seenotsignalmittel »Sprengstoffe« enthalten sind, ist deren Erwerb und Anwendung in Deutschland durch das Sprengstoffgesetz gesetzlich geregelt. Diese Signalmittel
können bei unsachgemäßer Anwendung großen Schaden anrichten, daher wird ein Fehlverhalten stark bestraft. Die in diesem Artikel nicht berücksichtigten Signalpistolen unterliegen ferner dem
Waffengesetz. In Abhängigkeit vom Gehalt an explosiven Stoffen und der damit verbundenen Gefährlichkeit erfolgt eine Klassifizierung der pyrotechnischen Signalmittel. Für den Bereich der Sportschifffahrt in Betracht kommen nur Signalmittel der Klassen T1 und T2, wobei Mittel der Klasse T1 mit Altersnachweis frei verkäuflich sind. Für Mittel der Klasse T2 ist dagegen ein Sachkundenachweis erforderlich. Die Fachkundeprüfung für pyrotechnische Seenotsignale der Klasse T2 kann bei den zuständigen Sportbootführerscheinausschüssen abgelegt werden…

Text & Fotos: Sven Hille

Den kompletten Artikel lesen Sie in SKIPPER Bootshandel 04/2019!