Sportbootführerschein: Aktuelle Neuerungen im Überblick

Wassersportler, die mit motorisierten Fahrzeugen mit einer Antriebsleistung von mehr als 11,03 KW (15 PS) auf deutschen Wasserstraßen unterwegs sind, benötigen einen amtlichen Sportbootführerschein. Mit der Überarbeitung der Sportbootführerscheinverordnung im letzten Jahr, sind wesentliche Veränderungen für den Erwerb und das Format verbunden. Eine Übersicht präsentieren wir Ihnen in diesem Artikel.

Zum 1. Januar 2018 hat der neue Sportbootführerschein im Scheckkartenformat die bisherigen Führerscheindokumente „SBF Binnen“ und „SBF See“ abgelöst.

Die neue Sportbootführerscheinverordnung ist seit Mai 2017 gültig. Mit der Neuordnung wurden die bisherigen separaten Verordnungen »SBF Binnen« und »SBF See« ab. Mit der Umstellung verbunden ist auch eine Änderung des Formats. Seit dem 1.1.2018 werden die Dokumente nur noch im ID1-Kartenformat nach ISO-Norm 7810 ausgestellt, was dem der modernen Personalausweise entspricht. An der Einführung der neuen Karten beteiligt waren das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, der Deutsche Segler-Verband e.V., der Deutsche Motoryachtverband e.V. und die Bundesdruckerei. Diese haben es in nur sechs Monaten geschafft, die  Sportbootführerscheine in die deutsche Dokumentenfamilie einzugliedern. Die handlichen Ausweise im kompakten Scheckkartenformat, die in jede Geldbörse passen, vereinen für den Inhaber noch viele weitere Vorteile. So können auf diesem alle Geltungsbereiche (»Binnen« und/oder »See«) als auch alle Antriebsarten (»Antriebsmaschine« und/oder »Segel«) dokumentiert werden, was das Mitführen mehrerer Dokumente zukünftig überflüssig macht. Zum anderen sind die Kunststoffkarten wasserfest und erhöhen die Fälschungssicherheit.

Alle alten Dokumente behalten selbstverständlich Ihre Gültigkeit, aber aufgrund der vielen Vorzüge werden mit Sicherheit viele Inhaber die Möglichkeit wahrnehmen, Ihre alten Dokumente gegen neue umzutauschen. Ein Praxistest des Autors hat gezeigt, dass der Umtausch unkompliziert vonstatten geht, aber mit einer Wartezeit von knapp acht Wochen zu rechnen ist. Dazu müssen lediglich die alten Dokumente zusammen mit dem Antrag (www.dsv.org/app/uploads/20171206_antrag-sportbootfucc88hrerscheinkarte-e-formular.pdf) auf Umtausch sowie einer SEPA-Einzugsermächtigung über einen Betrag von 33,89 € an die Geschäftsstellen des Deutschen Segler Verbandes e.V. oder des Deutschen Motoryachtverbandes e.V. eingeschickt werden.

Den kompletten Artikel lesen Sie in SKIPPER Bootshandel 05/2018!

Text & Fotos: Sven Hille